Chronologie
Am 25. Juli 2026 gegen 22 Uhr fuhr der 21-jährige Abdul B. mit einem weißen Kleinbus des Typs Citroën Spacetourer vom Eingang neben dem Lessing-Denkmal über den Baumschulenweg und den Ahornsteig in Menschen, die sich im Umfeld des Berliner Christopher Street Day im Großen Tiergarten aufhielten. Das eigentliche Veranstaltungsgelände, rund 400 Meter entfernt, konnte er nicht erreichen. Das Fahrzeug kollidierte kurz vor der Bellevueallee mit einem Baum; anschließend verließ B. den Wagen und griff Passanten mit einer Machete an. Die Veranstalter brachen den CSD um 22:15 Uhr ab. Eine 65-jährige Polin aus Warschau, die mit ihrer Tochter angereist war, kam ums Leben; 31 weitere Personen wurden verletzt, davon drei lebensbedrohlich und sieben schwer. Zwei Tage nach der Tat befanden sich alle Verletzten außer Lebensgefahr.
Noch in der Tatnacht identifizierte die Polizei Abdul B. als Tatverdächtigen, leitete eine Öffentlichkeitsfahndung ein und durchsuchte zwei Wohnungen. Ein in der Nacht festgenommener iranischer Staatsbürger, der im Verdacht stand, sich im Tatfahrzeug befunden zu haben, wurde am 26. Juli 2026 wieder freigelassen, nachdem sich der Tatverdacht nicht bestätigt hatte. B. flüchtete über die Straße des 17. Juni, den Platz des 18. März und den Friedrich-Ebert-Platz bis zum Bahnhof Friedrichstraße und von dort nach Berlin-Spandau. Am 26. Juli 2026 gegen 18 Uhr wurde er in einer Gartenkolonie in Spandau durch Beamte eines Spezialeinsatzkommandos angeschossen und verstarb trotz Reanimationsversuchen noch vor Ort. Behördenangaben zufolge war er mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugegangen.
Am 27. Juli 2026 nahm die Warschauer Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, da das Todesopfer aus Polen stammte. Am 28. Juli 2026 wurde bekannt, dass im Tatfahrzeug ein Mobiltelefon sichergestellt worden war, auf dem sich ein Video mit einem Treueschwur zum Islamischen Staat sowie ein Bekenntnis zum Anschlag befanden; die Behörden gehen davon aus, dass B. der Sprecher ist. DNA-Spuren von B. wurden im Fahrzeug gesichert, weitere DNA-Spuren nicht festgestellt. Am 1. August 2026 fanden in mehreren deutschen und europäischen Städten CSD-Veranstaltungen statt, bei denen der Opfer gedacht wurde; beim Hamburger CSD waren nach Veranstalterangaben rund 300.000 Menschen anwesend, die Polizei hatte ihr Sicherheitskonzept gegenüber dem Vorjahr verdoppelt.
Tatverdächtiger: Herkunft, Radikalisierung und Vorgeschichte
Abdul B. wurde Behördenangaben zufolge 2005 in Berlin geboren, besaß die deutsche Staatsbürgerschaft und hatte eine libanesische Familienbiografie. Er wuchs im Berliner Ortsteil Tiergarten auf, fiel bereits als Sechsjähriger durch aggressives Verhalten auf und wechselte zweimal die Grundschule. Nach der Trennung seiner Eltern im Jahr 2020 lebte er mit seiner Mutter und drei Schwestern in Berlin-Schöneberg. Im Jahr 2022 verließ er die Schule ohne Abschluss. Nach mehreren Praktika in Handwerksbetrieben arbeitete er anderthalb Jahre im Sicherheitsgewerbe, bis ihm die Sicherheits-ID nicht verlängert wurde; seither bezog er Sozialleistungen. Sein Vater wird in Medienberichten als homosexuell beschrieben; Ermittler sehen darin ein mögliches persönliches Motiv für die Wahl des CSD als Anschlagsziel. Zwei Cousins väterlicherseits waren Kämpfer des Islamischen Staates und wurden 2015 im Irak beziehungsweise in Syrien getötet; ihre Mutter war mit dem islamistischen Ideologen Omar Bakri Mohammed verheiratet.
Seit seinem 16. Lebensjahr war B. dem Verfassungsschutz als Islamist bekannt. Ab 2020 radikalisierte er sich im Umfeld des deutsch-ägyptischen Predigers Amir Abo A., der der Muslimbruderschaft nahestehenden Deutsch-Muslimischen Gemeinschaft angehört und später nach Mauretanien auswanderte. B. zählte zur Jugendgruppierung »Siraatul Haqq« im Umfeld einer Neuköllner Moschee und beteiligte sich ab 2021 an sogenannten Street-Da'wa-Aktionen. Im gleichen Jahr konvertierte er vom schiitischen zum sunnitischen Islam. Als wesentlichen Faktor der Radikalisierung bewerten die Behörden zudem den Einfluss des salafistischen Hasspredigers Ibrahim El-Azzazi, dem auf TikTok rund 100.000 Personen folgten. B. selbst betrieb auf Telegram einen Kanal mit rund 600 Followern, auf dem er Predigten veröffentlichte und Demokratie als Werk von »Ungläubigen« bezeichnete. In der Islamistenszene war er unter den Pseudonymen »Abu Muawiyah« und »Abu Ibrahim al-Qahtani« bekannt.
Im Frühjahr 2025 versuchte B., nach Mauretanien auszureisen, um dort Koranschulen mit radikalen Geistlichen aufzusuchen; er wurde am Flughafen festgenommen und nach Deutschland zurückgeschickt. Im Juli 2025 reiste er über die Türkei in den Libanon, um von dort nach Syrien einzureisen und Kontakt zum Islamischen Staat aufzunehmen. Der libanesische Militärgeheimdienst beschlagnahmte sein Mobiltelefon, auf dem mehr als 32.000 Dateien mit IS-Propaganda gefunden wurden, darunter 106 Fotos seines im Irak getöteten Cousins. Ein libanesisches Militärgericht verurteilte ihn wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft. Nach Verbüßung der Strafe kehrte B. nach Deutschland zurück.
Behördliche Maßnahmen vor der Tat
Nach seiner Rückkehr aus dem Libanon wurde B. im November 2025 am Berliner Flughafen festgenommen und wegen Vorbereitung einer terroristischen Straftat nach § 89a des Strafgesetzbuches in Untersuchungshaft genommen. Ab dem 12. Januar 2026 stufte die Polizei ihn als Gefährder ein. Am 12. Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten; das Gericht berücksichtigte dabei unter anderem die bereits verbüßte Untersuchungshaft, die libanesische Inhaftierung sowie ein weitgehend geständiges Einlassen und eine Distanzierung vom IS. Die Vollstreckung wurde für sechs Monate zurückgestellt. Auflagen umfassten die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm und die Beaufsichtigung durch einen Bewährungshelfer. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein; das Urteil war zum Tatzeitpunkt nicht rechtskräftig. Während der Untersuchungshaft hatte B. versucht, auf Mithäftlinge radikalisierend einzuwirken, woraufhin er vorübergehend von anderen Inhaftierten getrennt worden war.
Nach der Haftentlassung observierte das Mobile Einsatzkommando B. vom 12. bis 22. Mai 2026 täglich, anschließend sporadisch. Das Bundeskriminalamt stufte ihn mit dem Prognosetool Radar-iTE in die Kategorie »Rot« ein, die ein hohes Rückfallrisiko bedeutet. Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum war man bereits Anfang Mai 2026 zu dem Schluss gelangt, dass ein erhebliches Risiko bestehe, B. könne erneut ausreisen oder einen Anschlag verüben. Da die intensive Observation keine Hinweise auf »aktionsorientiertes Verhalten« erbracht hatte, wurden die Maßnahmen angesichts begrenzter Kapazitäten reduziert. Das letzte Mal observierte das Mobile Einsatzkommando B. am 23. Juli 2026. Anfang Juli 2026 durchsuchte die Polizei seine Wohnung wegen des Verdachts auf Waffenbesitz; gefunden wurde lediglich eine Spielzeugpistole. Der Leiter des vom Gericht angeordneten Deradikalisierungsprogramms kam nach zwei Gesprächen zu dem Schluss, dass B. für das Programm nicht geeignet sei, da keinerlei Problembewusstsein vorhanden gewesen sei.
Politische Reaktionen und Sicherheitsdebatte
Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete den Anschlag als »abscheuliche Tat«, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach von einem »islamistischen Terroranschlag«. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erklärte, die Tat sei ein Angriff auf die offene Gesellschaft. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner verurteilte den Angriff auf der Plattform X und versicherte sein Vertrauen in die Sicherheitsbehörden. Am Tag nach der Tat fand am Pariser Platz eine Trauerveranstaltung mit rund 5.000 Menschen statt; um 17:30 Uhr schloss sich ein Trauermarsch von der Marienkirche zum Brandenburger Tor an.
Die Tat löste eine breite politische Debatte über den Umgang mit islamistischen Gefährdern aus. Bundeskanzler Merz sprach sich für den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei Gefährdern mit mehreren Staatsbürgerschaften aus. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder brachte die frühere Anwendung des Erwachsenenstrafrechts sowie den Entzug des Führerscheins bei Gefährdern ins Gespräch. Johannes Winkel, Bundesvorsitzender der Jungen Union, plädierte für die generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Gefährdern. Thorsten Frei, Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, forderte einen härteren Umgang mit Gefährdern. Das Bundesjustizministerium warnte vor Schnellschüssen. Die Gewerkschaft der Polizei sprach sich in einem Positionspapier zwar für gezielte Reformen aus, lehnte aber eine pauschale Fußfesselpflicht für Gefährder und populistische Forderungen ab. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums der Geheimdienste, Marc Henrichmann, mahnte erheblich erweiterte Befugnisse für die Nachrichtendienste an. Der Co-Vorsitzende der Linkspartei, Luigi Pantisano, forderte, den Schutz queeren Lebens im Grundgesetz zu verankern; die SPD-Vorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil sowie Generalsekretär Kevin Kühnert schlossen sich dieser Forderung an.
Der Baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir kritisierte die Stellungnahmen muslimischer Dachverbände als unzureichend, weil sie den schwulen- und queerfeindlichen Charakter der Tat sowie den islamistischen Hintergrund nicht klar benannt hätten. Der Queerbeauftragte des Berliner Senats, Alfonso Pantisano, mahnte Besonnenheit an und wandte sich gegen einen Generalverdacht gegenüber Muslimen.
Reaktionen islamischer Verbände und der queeren Community
Mehrere islamische Organisationen verurteilten den Anschlag in schriftlichen Stellungnahmen. Die DITIB mahnte den Schutz der Menschenwürde und gesellschaftlichen Zusammenhalt an und erklärte, Gewalt gegen Menschen aufgrund ihrer Identität oder Lebensführung stehe in unvereinbarem Widerspruch zu islamischen Grundwerten. Die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş, die unter Beobachtung des Bundesamts für Verfassungsschutz steht, verurteilte den Angriff in einer Pressemitteilung vom 26. Juli 2026. Der Zentralrat der Muslime erklärte am 27. Juli 2026, eine extremistische Ideologie missbrauche religiöse Bezüge, um Hass und Gewalt zu rechtfertigen. Der Rat der Berliner Imame verurteilte jegliche Gewalt gegen queere Personen und anerkannte religiös begründeten Extremismus als reale Gefahr. Seyran Ateş, Gründerin der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee, bewertete diese Stellungnahmen als unzureichend und forderte innermuslimische Debatten. Der Ratsvorsitzende des Deutschen Islamrats, Kesici, verteidigte im Deutschlandfunk eine differenzierte Betrachtung muslimischer Haltungen zur Homosexualität, hielt aber an seiner Einschätzung fest, Homosexualität sei aus theologischer Sicht »abnormal«.
Der Vorstand des Berliner CSD-Vereins forderte die klare Benennung islamistischen Terrors, wandte sich aber gegen eine Instrumentalisierung der Tat für Hass gegen Muslime und Menschen bestimmter Herkunft. In der salafistischen Szene wurde B. in sozialen Netzwerken als Held gefeiert; auf TikTok kursierten ikonisierende Darstellungen. Der Salafist Pierre Vogel äußerte, man müsse sich »nicht wundern, dass es knallt«, wenn bestimmten Predigern Moscheeauftritte verwehrt würden; die Influencerin Hanna Hansen spekulierte öffentlich, die Tat könne ein »Inside Job« zur Schürung von Stimmung gegen Muslime gewesen sein, und behauptete in einem weiteren Beitrag eine Verantwortung Israels.
Folgen für den CSD-Betrieb und die öffentliche Sicherheit
Unmittelbar nach dem Anschlag brachen die Veranstalter den Berliner CSD ab; das für den Folgetag geplante CSD-Frühstück wurde abgesagt. Am Folgetag fand eine Trauerveranstaltung am Pariser Platz statt. Die Berliner Polizei erfasste im Zusammenhang mit dem CSD-Wochenende insgesamt 31 Straftaten, darunter Körperverletzungen, sexuelle Belästigungen und Beleidigungen; 39 Strafermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Eine Woche nach dem Berliner Anschlag fanden zahlreiche CSD-Veranstaltungen in anderen deutschen Städten statt. Der Hamburger CSD am 1. August 2026 verzeichnete mit rund 300.000 Teilnehmenden einen Teilnehmerrekord; die Hamburger Polizei hatte ihr Sicherheitskonzept überarbeitet und doppelt so viele Beamte eingesetzt wie im Vorjahr. Mit Schweigeminuten gedachten die Veranstalter in Hamburg und Bonn der Berliner Opfer. In Schlüchtern versammelten sich rund 250 Personen überwiegend in Schwarz als Zeichen des Widerstands. Der Bundesopferbeauftragte verwies auf sofortige finanzielle Hilfen sowie psychosoziale Beratungsangebote für Betroffene.
Politisch wurde die Frage nach Zufahrtsschutzkonzepten für Großveranstaltungen aufgeworfen. Berlins Regierender Bürgermeister Wegner stand unter Druck, verbindliche physische Schutzkonzepte für CSD-Routen und andere Berliner Großveranstaltungen anzuordnen. Bundesinnenminister Dobrindt wurde aufgefordert, die operative Sicherheitskoordination zwischen Bund und Ländern für Großveranstaltungen durch standardisierte Risikoprotokolle zu stärken.